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   LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03   

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LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03 (https://dejure.org/2005,20102)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.2005 - L 6 U 2188/03 (https://dejure.org/2005,20102)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - L 6 U 2188/03 (https://dejure.org/2005,20102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKV Anl 1 Nr. 2108
    Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule eines Malers als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03
    Anhaltspunkte dafür, dass der Tagesdosisgrenzwert nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) um mehr als die Hälfte unterschritten sei (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.03.2003, B 2 U 13/02 R), gebe es nicht.

    Auch nach Auffassung des BSG stellt das MDD - zumindest derzeit - ein geeignetes Modell dar, um die kritische Belastungsdosis eines Versicherten durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten für eine Arbeitsschicht und für das Berufsleben zu ermitteln und in Beziehung zu einem Erkrankungsrisiko zu setzen (Urteile vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R = BSGE 91, 23 = Breithaupt 2003, 568-575 - und vom 19.08.2003 - B 2 U 1/02 R).

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt die Formulierung der Nr. 2108 der BKV die übliche differenzierende Umschreibung der bisher vorliegenden spezifischen Erkenntnisse dar (BSGE 84, 30).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03
    Wahrscheinlich ist diejenige Möglichkeit, der nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BSGE 45, 285, 286; 60, 58 mwN); eine Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit, wenn nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht (vgl. Mehrtens/Perlebach, BKV-Kommentar, E § 9 SGB VII, Anmerkung 26).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03
    Wahrscheinlich ist diejenige Möglichkeit, der nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BSGE 45, 285, 286; 60, 58 mwN); eine Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit, wenn nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht (vgl. Mehrtens/Perlebach, BKV-Kommentar, E § 9 SGB VII, Anmerkung 26).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 1/02 R

    Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzungen - BKV Anl Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03
    Auch nach Auffassung des BSG stellt das MDD - zumindest derzeit - ein geeignetes Modell dar, um die kritische Belastungsdosis eines Versicherten durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten für eine Arbeitsschicht und für das Berufsleben zu ermitteln und in Beziehung zu einem Erkrankungsrisiko zu setzen (Urteile vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R = BSGE 91, 23 = Breithaupt 2003, 568-575 - und vom 19.08.2003 - B 2 U 1/02 R).
  • SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04

    Anspruch eines Rettungssanitäters auf Anerkennung einer Berufskrankheit infolge

    Die im MDD festgeschriebenen Grenzwerte, sowohl bezüglich der Tagesdosis als auch der Gesamtdosis, stellen jedoch keine festen Grenzwerte, sondern allenfalls Orientierungswerte dar (zum Tagesdosiswert: vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2003, Az.: B 2 U 13/02 R; BSG, Urteil vom 19.08.2003, Az.: B 2 U 1/02 R; zum Gesamtdosiswert: vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2005, Az.: L 6 U 2188/03).
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